TÜV & AU
Termin – Übersicht:
- Montags und Freitags auf Anfrage
- Dienstag:8.30 Uhr
- Mittwoch:10.00 Uhr
- Donnerstag:8.00 Uhr
- Samstag:8.30 Uhr
Wann muss mein Fahrzeug zur HU?
Der Fahrzeugschein und die hintere Prüfplakette dokumentieren den nächsten Termin zu HU! Im Zentrum der Plakette befindet sich die Jahreszahl und senkrecht darüber – am aüsseren Kranz – der Monat der nächst fälligen Hauptuntersuchung.
Sollte Ihr Fahrzeug abgemeldet sein, können Sie den nächst fälligen Termin der Abmeldebescheinigung oder dem letzten HU-Bericht entnehmen.
Besitzer von neuen EU-Fahrzeugpapieren können Ihren nächsten Termin anhand des Fahrzeugscheines (Zulassungsbescheinigung Teil I) entnehmen.
Was sollte zur HU mitgebracht werden?
- Fahrzeugschein oder falls vorhanden, die Zulassungsbescheiniung Teil 1. Ist das Fahrzeug abgemeldet, den Fahrzeugbrief.
- Muss das Fahrzeug zur Nachuntersuchung, bitte den Prüfbericht der letzten HU mitbringen.
- Bei Um- oder Anbauten bitte beiliegende Prüfzeugnisse / Änderungsabnahmebestätigungen mitbringen, z.B. für Sonderräder oder Tieferlegungsfedern, sofern diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind.
Ist eine Anmeldung zur HU erforderlich?
Eine Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich! Um aber unnötige Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir eine Terminabsprache. Bitte melden Sie sich zwei Tage vor Ihrem Wunschtermin:
Telefonisch: (03695) 622647
Auf Wunsch können Sie auch unser Anmeldeformular nutzen: